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Anpfiff zur zweiten Halbzeit der Kunststoff-Kreislaufwirtschaft

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Neue Werkstoffe fordern die Verfahrenskompetenz

Parallel wächst der Druck von außen. Denn faserverstärkte Kunststoffteile dringen in Anwendungen vor, die bislang reinem Kunststoff vorbehalten waren. Das ist aber weniger eine Bedrohung als ein Prüfstein. Das heißt, wer Fließverhalten, Werkzeugauslegung und Prozessfenster beherrscht, kann diese Kompetenz auch auf neue Werkstoffklassen übertragen. Verfahrens-Know-how ist außerdem übertragbarer als eine Materialbindung.

Keiner weiß, wohin die Regulatorik geht

Der regulatorische Rahmen verschärft die Lage und entlastet sie zugleich nicht. Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR. Im Sommer 2026 ist zudem die EU-Altautoverordnung in Kraft getreten. Hersteller von Kunststoffbauteilen müssen deshalb ab 2032 eine Rezyklatquote von 15 Prozent erfüllen. Die Umweltziele werden branchenweit begrüßt. Kritisiert wird aber die Umsetzung! Denn unklare Details im Sekundärrecht hemmen laut Branchenstimmen genau jene Investitionen, die zur Erfüllung der Quoten nötig wären. Drei Empfehlungen, klar getrennt von der Faktenlage, können dazu gegeben werden:

  • Erstens: Prozessdaten erfassen, bevor ein konkreter Anwendungsfall vorliegt! Denn ohne Historie kein Modell;
  • Zweitens: Rezyklatverarbeitung als Prozessfähigkeit begreifen und nicht als Einkaufsthema;
  • Drittens: Entwicklungsvorhaben nicht auf das Bauteil verengen, denn die Neuheit steckt heute meist im Verfahren.

Genau dort setzen auch die einschlägigen Förderinstrumente an, von der steuerlichen Forschungszulage bis zu Zuschussprogrammen für Verbundvorhaben. Eine Prüfung im Einzelfall ersetzt das nicht.

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