Noch Aufholbedarf bei NIS2?
Ein Lösungsansatz mit fünf Sofortmaßnahmen

Ein Gastbeitrag von Nils Gröne, Bereichsleiter GRC & IT Security, Datagroup 4 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Eine klar strukturierte Risikoanalyse und ein Umsetzungsplan mit wirksamen Maßnahmen helfen dabei, Risiken zu begrenzen, die Produktion abzusichern und als Organisation handlungsfähig zu bleiben.

NIS2 ist für viele Industrieunternehmen keine abstrakte, in der fernen Zukunft liegende Anforderung mehr. (Bild:  KI-generiert)
NIS2 ist für viele Industrieunternehmen keine abstrakte, in der fernen Zukunft liegende Anforderung mehr.
(Bild: KI-generiert)

Die Absicherung von Produktionsprozessen und Lieferketten ist in letzter Zeit auch regulatorisch stärker in den Fokus gerückt. Cyberangriffe zielen zunehmend auf die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Systemen der IT und OT. Kommt es zu Ausfällen zentraler Systeme, sind häufig Produktions- und Leistungsunterbrechungen sowie Lieferverzögerungen unmittelbare Folgen.

Damit ist NIS2 für viele Industrieunternehmen keine abstrakte, in der fernen Zukunft liegende Anforderung mehr. Mit dem Inkrafttreten des BSI-Gesetzes am 6. Dezember 2025 gelten verbindliche Pflichten ohne weitere Übergangsfristen. Betroffene Unternehmen mussten sich innerhalb von drei Monaten beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren beziehungsweise dies zeitnah nachholen. Rund 30.000 Unternehmen sind betroffen, viele davon sind erstmals mit gesetzlichen Anforderungen an ihre Informationssicherheit konfrontiert.