Mit dem neuen Datengesetz der Europäischen Kommission soll unter anderem der Datenaustausch zwischen Unternehmen und deren Kunden geregelt werden. Verbände wie ZVEI oder Bitkom nehmen den Vorschlag mit gemischten Gefühlen auf.
Wer darf welche Daten wie genau nutzen? Ein neues Gesetz soll dies in der EU-Wirtschaft nun genauer regeln.
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für neue Vorschriften bei der Nutzung von Daten vorgelegt. Konkret gehe es darum, wer die in den Wirtschaftssektoren in der EU erzeugten Daten nutzen darf und Zugriff darauf hat. Das Datengesetz, oder auch EU Data Act genannt, soll für Fairness im digitalen Umfeld sorgen, einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt fördern, Chancen für datengesteuerte Innovationen eröffnen und Daten für alle zugänglicher machen.
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehört unter anderem, dass Nutzer Zugang zu den von ihren vernetzten Geräten erzeugten Daten haben. Das bedeutet, dass der Besitzer einer intelligenten Industriemaschine auf deren gesammelte Daten Zugriff haben darf. Die Maßnahme sieht außerdem vor, dass der Nutzer diese Daten an Dritte weitergeben darf, etwa an einen Mechaniker. Unklarheiten, wer welche Daten wie benutzen darf, sollen mithilfe des neuen Gesetzes beseitigt werden. Das Datengesetz soll außerdem KMU vor missbräuchlichen Vertragsklauseln schützen, die von einer Vertragspartei mit einer deutlich stärkeren Verhandlungsposition vorgegeben werden. Auch Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübermittlungen sind vorgesehen.
Entwicklung von datengetriebenen Geschäftsmodellen erleichtern
Cloud-Dienste wären von dem neuen Datengesetz ebenfalls betroffen. So soll es laut der Europäischen Kommission einfacher werden, Daten und Anwendungen kostenlos von einem Anbieter zu einem anderen zu übertragen.
Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI sieht Chancen in dem Gesetzesvorschlag. „Sofern der EU Data Act konsequent auf Datenzugang und -nutzung ausgerichtet wird, kann sich das vorteilhaft auf den Austausch von industriellen Daten über Unternehmens- und Sektorgrenzen auswirken und so die Entwicklung von datengetriebenen Geschäftsmodellen erleichtern“, sagt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. Gleichzeitig mahnt er an, dass dieser in seiner aktuellen Ausgestaltung noch zu viele Fragen ungeklärt lässt und dadurch mehr Unsicherheit als Sicherheit schaffen könne. So müsse etwa sichergestellt werden, dass Geschäftsgeheimnisse nicht weitergegeben werden können.
Zudem müsse der Aufwand für die Bereitstellung von Daten vom Datenempfänger finanziell angemessen entschädigt werden. „Insbesondere die notwendigen Investitions- oder Projektkosten, damit Daten auch sinnvoll in ihrem Kontext überhaupt von einem Marktteilnehmer zu einem anderen fließen können, müssen sinken. Diese Kosten zur Datenteilung sind noch unverhältnismäßig groß“, so Weber.
Der Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche Bitkom sieht den Vorschlag der Kommission allerdings kritisch. „Der Data Act hat Auswirkungen, die weit über die Digitalbranche hinausgehen und alle Branchen und Sektoren berühren“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. Zunächst begrüße Bitkom das Ziel, das Datenteilen voranzubringen, die Datenverfügbarkeit zu stärken und so die Grundlagen einer leistungsfähigen Datenwirtschaft zu legen. Doch die vorgesehenen Eingriffe in die Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen gehen dem Verband zu weit.
„Bei der Weitergabe von Unternehmensdaten an die öffentliche Hand muss nachgebessert werden, um die Prinzipien der Marktwirtschaft zu erhalten. Verbesserungsbedarf besteht auch bei der Frage, wie man Geschäftsgeheimnisse unter den Bedingungen einer Pflicht zum Datenteilen schützen kann“, so Berg. Auch bei den geplanten neuen Kompetenzen der EU-Kommission zur Vorgabe von Standards für Cloud-Dienste und Datenräume ist Berg skeptisch. Es bestehe die Gefahr, dass der Wettbewerb und damit die Innovation „wegstandardisiert“ werde.
Chance für das Innovationstempo
Für die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (Acatech) ist das neue Gesetz eine Voraussetzung, um das Innovationstempo zu erhöhen. „Damit KI ihre Innovationskraft entfalten kann, sind offene Datenräume unerlässlich, in denen Unternehmen, Wissenschaft und Behörden ihre Daten sicher teilen", sagt Karl-Heinz Streibich, Co-Vorsitzender der Plattform Lernende Systeme und Acatech-Präsident. Doch auch Acatech warnt davor, dass der EU Data Act Probleme bereiten könnte. Eine Pflicht zur Bereitstellung von Datensätzen könne etwa für Mittelständler von Nachteil sein. Es gebe einen schmalen Grat zwischen Hemmschuh und Motor für die europäische Innovationsleistung, so Streibich.
Stand: 08.12.2025
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