Expertenbeitrag

Dipl. Betriebswirt Otto Geißler

Dipl. Betriebswirt Otto Geißler

Freier Journalist

Blockchain und Datenschutz
Die DSGVO vergisst, die Blockchain nie!

Von Dipl. Betriebswirt Otto Geißler 4 min Lesedauer

Die Weiterentwicklung der Blockchain wird derzeit von der IT-Industrie fieberhaft vorangetrieben. Rechtliche Fragen stehen dabei absolut im Hintergrund. Doch letztlich sind sie für eine breite Einführung der neuen Technologie entscheidend. Welche juristischen Fragen wirft die Blockchain auf? Sind gar angepasste rechtliche Rahmenbedingungen notwendig oder eher technische?

„Datenschutz und Public Blockchain passen nur bedingt zusammen“, Markus König, Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter. (Bild:   / CC0)
„Datenschutz und Public Blockchain passen nur bedingt zusammen“, Markus König, Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter.
(Bild: / CC0)

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat das „Recht auf Vergessenwerden“ deutlich verschärft. Dies wirft Fragen für Nutzer der Blockchain-Technologie auf. Gemäß den neuen Regeln müssen nun Unternehmen persönliche Daten von Nutzern löschen, wenn sie das einfordern. Diese Daten werden zwar nicht auf der Blockchain direkt abgespeichert, aber dort liegt ein für alle sichtbarer Hash, der eine Transaktion markiert und auf den dazugehörigen Datensatz verweist.

Die verteilten Datenbanken der Blockchain werden gerade deshalb als Hoffnungsträger hochgehalten, weil sie technisch so konzipiert sind, Daten unlöschbar und vor Manipulation sicher zu machen. Markus König, Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter, wird in diesem Interview erklären, inwieweit die Rechtsprechung auf die Blockchain „vorbereitet“ ist.