Best of Industry Award
Zeigen Sie, dass Sie zu den Besten der Besten gehören!

Aktualisiert am 03.05.2021 Von Annika Kämmerer 2 min Lesedauer

Auch 2021 wird der MM Maschinenmarkt den Best of Industry Award an die innovativsten Lösungen aus der Industrie verleihen. Erstmals in der Geschichte des Preises wird es eine offene Einreichungsphase geben!

Der Best of Industry Award geht 2021 mit einem überarbeiteten Konzept an den Start.(Bild:  VCG)
Der Best of Industry Award geht 2021 mit einem überarbeiteten Konzept an den Start.
(Bild: VCG)

Die innovativsten Produkte in der Industrie finden und ins Rampenlicht heben, das ist schon immer der Kern des Best of Industry Awards. Hier gewinnen nur die Besten der Besten, die die gesamte Industrie überzeugen können. In diesem Jahr gehen die Verantwortlichen hinter dem Industriepreis noch einen Schritt weiter. „Schon zu Beginn der Coronapandemie haben wir für uns als Aufgabe definiert, der Industrie dabei zu helfen, trotz der widrigen Umstände Aufmerksamkeit für die eigenen Produkte zu schaffen“, erklärt Benedikt Hofmann, Chefredakteur des MM Maschinenmarkt. „Diesem Vorsatz bleiben wir auch mit dem Best of Industry Award treu.“

In der Praxis zieht das einige grundlegende Änderungen im Konzept des Best of Industry Awards nach sich. Die erste und wichtigste Neuerung betrifft die Bewerbungsphase: Ab dem 1. März 2021 können sich alle Unternehmen unter www.bestofindustry.de kostenfrei für den Award bewerben. Die einzigen Bedingungen sind, dass sie im Zeitraum zwischen Februar 2020 und März 2021 eine neu- oder weiterentwickelte Lösung auf den Markt gebracht und den Bewerbungsbogen innerhalb der Bewerbungsfrist ausgefüllt haben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2021. Bewerbungen sind in den folgenden Kategorien möglich:

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung