Der Europarat hat eine Konvention zum Schutz der Menschenrechte beim Umgang mit künstlicher Intelligenz angenommen. Außenministerin Annalena Baerbock begrüßt den Schritt. Am Abkommen gibt es aber auch Kritik – unter anderem vom Europäischen Datenschutzbeauftragten.
Nachdem sich die Europäische Union bereits Ende vergangenen Jahres auf ein KI-Gesetz einigen konnte, war nun der Europarat gefragt.
Bei dieser Entscheidung handelt es sich um den nächsten Schritt auf dem Weg eines solchen Gesetzgebungsverfahren. „Mit diesem neuen Vertrag wollen wir einen verantwortungsvollen Einsatz von KI sicherstellen, der die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie respektiert“, sagte die Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, am Freitag in Straßburg. Die Europäische Union hatte sich bereits im Dezember auf ein Gesetz zur KI geeinigt, nun folgt der Europarat, der von der EU unabhängig ist.
Länder weltweit können beitreten
Nach der Unterzeichnung können der Konvention nicht nur die Staaten des Europarats beitreten, sondern Länder weltweit. Außenministerin Annalena Baerbock bezeichnete die Konvention daher als „Meilenstein“. Das Abkommen „zeigt auch, dass der Europarat Strahlkraft weltweit hat, weil sich dieser ersten Konvention zur künstlichen Intelligenz weitere Länder von ganz unterschiedlichen Kontinenten anschließen“, so die Grünen-Politikerin.
Zu den 46 Mitgliedern des Europarats gehören alle 27 Länder der EU, aber auch Länder wie Großbritannien oder die Türkei. Er ist damit zuständig für 680 Millionen Menschen – von Grönland bis Aserbaidschan. An den Verhandlungen beteiligt waren auch die USA, Israel oder Kanada als Beobachterstaaten. Daher war die Hoffnung groß, dass die Konvention umfassende Wirkung erzielt und beispielsweise mächtige Tech-Unternehmen in den USA einhegen könnte. Wer die Konvention unterzeichnet hat, ist daran dann auch gebunden.
Ein Abkommen mit vielen Ausnahmen
Der Vertrag legt nach Angaben des Europarats unter anderem Transparenz- und Überwachungsanforderungen fest, etwa wenn Inhalte von KI erstellt werden. Die Staaten müssen auch sicherstellen, dass KI-Systeme das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Privatsphäre achten, hieß es. Außerdem müsse dafür gesorgt werden, dass KI-Systeme nicht dafür verwendet werden, demokratische Prozesse zu untergraben. Um diese Ziele zu erreichen, sollen die Staaten unabhängige Aufsichtsmechanismen einrichten.
Bei Fragen der nationalen Sicherheit und Verteidigung greifen die Vorgaben allerdings nicht. Auch können sich die Staaten bei der Regulierung des Privatsektors aussuchen, ob sie statt der Konventionsvorschriften eigene Maßnahmen ergreifen. Das sei nötig wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme, hieß es seitens des Europarats. Kritiker bemängeln aber, dass damit das Abkommen verwässert und Staaten und Unternehmen zu sehr freie Hand gelassen werde.
Angela Müller von Algorithm Watch bezeichnete es grundsätzlich als „wertvolles Signal mit Ausstrahlungskraft“, dass der Europarat anerkenne, dass es für den Schutz der Menschenrechte Regeln für den Umgang mit KI brauche. Der Vertrag hinterlasse aber einen „bitteren Nachgeschmack“, da er diesen Zielen nicht gerecht werde. „Und obwohl es nicht an Belegen mangelt, wie Tech-Konzerne mit Social-Media-Algorithmen oder Deep-Fake-Generatoren die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen, überlässt es der Europarat den Staaten, ob sie dafür weiche Maßnahmen oder bindende Gesetze erlassen wollen. Er vertraut darauf, dass eine reine Selbstregulierung von Unternehmen ausreichen wird, um Menschenrechte und Demokratie zu schützen“, sagte Müller der dpa.
Datenschutzbeauftragter: Rote Linien fehlen
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hatte bereits in der Schlussphase der Verhandlungen im März davor gewarnt, dass die Konvention zu einer „verpassten Gelegenheit“ werden könnte. Bemängelt wurde vor allem, dass es in dem Entwurf an roten Linien für bestimmte KI-Anwendungen fehle. Man sei besorgt, dass das Abkommen zu allgemein gehalten sei und daher unterschiedlich angewendet würde.
Deutschland muss nun in den kommenden Jahren sowohl das KI-Gesetz der EU als auch die KI-Konvention des Europarats umsetzen und in nationales Recht gießen. „Die Bundesregierung kann Versäumnisse von Europarat und EU zumindest teilweise ausbügeln, indem sie bestimmte KI-Anwendungen verbietet, etwa zur Gesichtserkennung in der Öffentlichkeit“, so Müller von Algorithm Watch.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.