Rechts-Check Software-Audits: Grenzen und Folgen der Verweigerung
Während es früher nur Großunternehmen traf, werden heute auch kleinere Unternehmen damit konfrontiert. Die Rede ist von Software-Audits, die alle großen Softwarehersteller durchführen (wollen). Inwieweit Kunden dem Druck der Anbieter nachgeben müssen, erklärt der folgende Beitrag.
Software-Audits begegnet man häufig auch unter den Begriffen „Lizenzplausibilisierung“, „Lizenzüberprüfung“, „Vermessung“ oder „Nachprüfung der Vertragserfüllung“. Gemeint ist aber immer das Gleiche. Der Softwarehersteller will prüfen, ob die erworbene Software im vertraglichen Umfang genutzt wird oder möglicherweise eine Unterlizenzierung vorliegt. Im Folgenden wird geklärt, inwieweit der Kunde dem Druck der Softwarehersteller nachgeben muss.
1. Am Anfang steht die Selbstauskunft
Dem Kunden wird zunächst erklärt, dass die Teilnahme an dieser Überprüfung keineswegs auf freiwilliger Basis erfolge, der Softwarehersteller hierzu aufgrund der vertraglichen Regelungen im Lizenzvertrag vielmehr verpflichtet sei. Meistens kommen die Kunden dieser Audit-Aufforderung des Softwareherstellers nach und beginnen zunächst damit, eine Selbstauskunft nach Wünschen des Softwareherstellers durchzuführen, die teilweise aus einer Excel-Tabelle („deployment summary“) aber mitunter auch aus einem vom Softwarehersteller bereitgestellten Software-Tool (Selbstvermessung) besteht.
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