Künstliche Intelligenz
Meta AI im Europäischen Wirtschaftsraum trotz unveränderter Rechtslage?

Ein Gastbeitrag von Johannes Marco Holz & Frederik Kopp* 3 min Lesedauer

Wie vor kurzem bekannt wurde, will der Facebook-Konzern Meta im EWR nun doch KI-Funktionen in den hauseigenen Apps einführen – trotz unverändertem EU-Recht. Hier geben die Anwälte Johannes Marco Holz und Frederik Kopp eine Einschätzung zum Vorgehen ab.

Obwohl sich an der Rechtslage nichts geändert hat, plant Meta nun doch die Einführung seiner KI-Funktionen im Europäischen Wirtschaftsraum.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Obwohl sich an der Rechtslage nichts geändert hat, plant Meta nun doch die Einführung seiner KI-Funktionen im Europäischen Wirtschaftsraum.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Meta führt nun doch KI-Funktionen für ihre Apps im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ein. Dies wirft mit Blick auf die Entwicklungen im letzten Jahr zahlreiche rechtliche Fragen auf. Trotz der unverändert gebliebenen rechtlichen Rahmenbedingungen implementiert Meta seine KI-gestützten Funktionen in Apps wie Facebook, Instagram und WhatsApp. Dies wurde erst vor kurzer Zeit mit Verweis auf die hiesigen Datenschutzbestimmungen noch ausgeschlossen. Doch wie verträgt sich das mit den strengen Regularien der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des AI-Acts? Dieser Artikel wirft einen kritischen Blick auf die rechtlichen Umstände und potenzielle Risiken für Unternehmen und Nutzer.

Unklare funktionale Anpassungen der KI

Laut Meta wurde die Funktionsweise seiner KI angepasst, um den europäischen Datenschutzbestimmungen zu entsprechen. Doch welche konkreten Änderungen vorgenommen wurden, bleibt weitestgehend unklar. Aktuell gibt es keine detaillierten Informationen darüber, wie die Verarbeitung und Speicherung von Daten in Europa erfolgen soll.