Home Office
Datenschutz im Homeoffice: 9 Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

Von Andreas Riehn 4 min Lesedauer

Das Homeoffice ist im Alltag von Millionen von Arbeitnehmern Thema der Stunde. In den offiziellen Richtlinien zum Datenschutz ist allerdings immer noch in leicht angestaubter Sprache vom „Telearbeitsplatz“ die Rede. Doch auf was müssen Arbeitgeber und -nehmer jetzt achten?

Im Homeoffice gibt es einges zu beachten - doch nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber.(Bild:  gemeinfrei / Unsplash)
Im Homeoffice gibt es einges zu beachten - doch nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber.
(Bild: gemeinfrei / Unsplash)

Nachdem im März 2020 angesichts der Corona-Pandemie Tausende kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen ihre Angestellten praktisch ohne jede Vorbereitungszeit ins Homeoffice ziehen lassen mussten, stellt sich die Frage nach dem Datenschutz für sie nun umso dringlicher. Hier folgen die wichtigsten Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber:

1. Verantwortung übernehmen

Wichtig zu wissen: Die Verantwortung für den Datenschutz liegt beim Unternehmen selbst, bei Einzelunternehmern mitunter auch bei einer Person. Arbeitgeber können diese Verantwortung nicht delegieren, indem sie Mitarbeitern das Homeoffice ermöglichen. Kommt es in der Folge zu einer Datenpanne, müssen die Unternehmen die Konsequenzen tragen. Sie sollten sich daher klarmachen, welche Daten im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als besonders sensibel gelten: Sozialdaten, Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Daten zur Glaubensrichtung und zur ethnischen Herkunft. Je sensibler die Daten, desto höher der Schutz. Vorkehrungen für höchste Vertraulichkeit sind auch im Homeoffice nötig.