Kritische Infrastrukturen (KRITIS) Wer kümmert sich um das Netzwerk?
Anbieter zum Thema
Cyberangriffe auf digitale Infrastrukturen gehören längst zum Alltag. Nach Angaben des Weltwirtschaftsforums sind diese Attacken mittlerweile sogar das größte Geschäftsrisiko in Europa.
Wie sehr sich Cyberangriffe dabei mittlerweile auf den Alltag auswirken, zeigen die – aus Sicht der Angreifer erfolgreichen – Attacken des Jahres 2017 mit WannaCry und NoPetya. Falls solche Angriffe wichtige Infrastrukturen lahmlegen oder gar zerstören, kann dies massive Behinderungen des öffentlichen Lebens in Deutschland zur Folge haben. Schon 2015 hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) Maßnahmen vorgegeben, die die Sicherheit der IT verbessern sollen. Am 3. Mai 2016 ist der erste Teil der BSI-KRITIS-Verordnung (§ 10 BSI-Gesetz) zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in Kraft getreten.
„Ein Kernziel ist die Verbesserung der Sicherheit durch den Schutz von IT-Systemen und Diensten“, schreibt das BSI in den Ausführungen. Denn Attacken insbesondere im Bereich der KRITIS, dazu zählen unter anderem die Strom- und Wasserversorgung, das Gesundheits- und das Finanzwesen und die Telekommunikation, haben das Potenzial, Wirtschaft, Staat und Gesellschaft in Deutschland nachhaltig zu schädigen.
Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich und lesen Sie weiter
Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, müssen Sie registriert sein. Die kostenlose Registrierung bietet Ihnen Zugang zu exklusiven Fachinformationen.
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen