Kritische Infrastrukturen (KRITIS)
Wer kümmert sich um das Netzwerk?

Von Julia Mutzbauer 5 min Lesedauer

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Cyberangriffe auf digitale Infrastrukturen gehören längst zum Alltag. Nach Angaben des Weltwirtschaftsforums sind diese Attacken mittlerweile sogar das größte Geschäftsrisiko in Europa.

Bei Switches und Routern müssen einzelne Ports im Notfall umgehend gesperrt werden können(Bild:  gemeinfrei / Unsplash)
Bei Switches und Routern müssen einzelne Ports im Notfall umgehend gesperrt werden können
(Bild: gemeinfrei / Unsplash)

Wie sehr sich Cyberangriffe dabei mittlerweile auf den Alltag auswirken, zeigen die – aus Sicht der Angreifer erfolgreichen – Attacken des Jahres 2017 mit WannaCry und NoPetya. Falls solche Angriffe wichtige Infrastrukturen lahmlegen oder gar zerstören, kann dies massive Behinderungen des öffentlichen Lebens in Deutschland zur Folge haben. Schon 2015 hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) Maßnahmen vorgegeben, die die Sicherheit der IT verbessern sollen. Am 3. Mai 2016 ist der erste Teil der BSI-KRITIS-Verordnung (§ 10 BSI-Gesetz) zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in Kraft getreten.

„Ein Kernziel ist die Verbesserung der Sicherheit durch den Schutz von IT-Systemen und Diensten“, schreibt das BSI in den Ausführungen. Denn Attacken insbesondere im Bereich der KRITIS, dazu zählen unter anderem die Strom- und Wasserversorgung, das Gesundheits- und das Finanzwesen und die Telekommunikation, haben das Potenzial, Wirtschaft, Staat und Gesellschaft in Deutschland nachhaltig zu schädigen.