Rechtsprechung rund um die Weihnachtsfeier
Weihnachtsfeier – was Sie dürfen und was nicht

Von Dipl.-Medienwirt (FH) Matthias Back 3 min Lesedauer

Dürfen auch gekündigte Mitarbeiter an der Weihnachtsfeier teilnehmen? Und zählt die Teilnahme eigentlich als Arbeitszeit? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Weihnachtsfeier.

Arbeitgeber sind in der Regel nicht verpflichtet, eine Weihnachtsfeier auszurichten. Umgekehrt müssen Mitarbeiter auch nicht zwingend daran teilnehmen.(Bild:  gemeinfrei / Unsplash)
Arbeitgeber sind in der Regel nicht verpflichtet, eine Weihnachtsfeier auszurichten. Umgekehrt müssen Mitarbeiter auch nicht zwingend daran teilnehmen.
(Bild: gemeinfrei / Unsplash)

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Weihnachtsfeier auszurichten?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine Weihnachtsfeier auszurichten – dies ist für ihn grundsätzlich freiwillig. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn ein Betrieb schon immer eine Weihnachtsfeier ausgerichtet hat, kann bei den Mitarbeitern der Eindruck entstehen, dass er auch in den nächsten Jahren zu einer Weihnachtsfeier einladen wird. Unter Umständen muss dann auch im darauffolgenden Jahr wieder eine Weihnachtsfeier veranstaltet werden. Der Grund dafür ist das Entstehen einer betrieblichen Übung.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung