Software-Hosting So gelingt die technische Umsetzung der Sanktionslistenprüfung
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Unternehmen müssen ihre Geschäftspartner und Mitarbeiter gegen Sanktionslisten screenen, um die Compliance mit gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. Das gelingt am einfachsten mit einer Software. Unternehmen sollten dabei ein Modell wählen, das genau zu ihren Abläufen passt.
Die Sanktionslistenprüfung ist für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe gesetzlich vorgeschrieben. Sie wurde als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 eingeführt und von den EU-Verordnungen (2580/2001 – 881/2002) geregelt, die in nationale Gesetzgebung überführt wurden. Diese verbietet es Unternehmen, terroristischen Organisationen und Einzelpersonen im In- und Ausland wirtschaftliche Ressourcen wie Vermögenswerte, Dienstleistungen oder Güter zur Verfügung zu stellen. Die Kontrolle richtet sich gegen Firmen, Firmengeflechte und Einzelpersonen. Sanktionslisten werden weltweit unter anderem von den USA, der EU, Kanada oder Japan herausgegeben – ihre Zahl und Updates steigen und der Ukraine-Krieg hat die Notwendigkeit der Evaluierung weiter verschärft.
Da Unternehmen jederzeit sicherstellen müssen, dass ihre Geschäftspartner und Mitarbeiter nicht auf Listen stehen, benötigen sie eine Software, die eine automatische Überprüfung in Echtzeit mit stets aktuellen Daten ermöglicht. Hier gilt es, technisch und organisatorisch die individuell beste Lösung zu finden: Ein Tool kann in der Cloud, vor Ort oder hybrid gehostet werden. Die Praxis zeigt, dass es kein Entweder-Oder sein muss – viele Unternehmen entscheiden sich für einen Mix.
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