Neue EU-Richtlinie
NIS-2: EU setzt Cybersicherheit auf die Agenden von Unternehmen

Ein Gastbeitrag von Dr. Christian Schefold und Lorenz Wascher* 7 min Lesedauer

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Für Unternehmen ohne angemessen geschützte IT-Systeme könnte es ab Herbst 2024 teuer werden. Dafür sorgt eine überarbeitete Richtlinie der EU. Wer jetzt die richtigen Maßnahmen auf den Weg bringt, verhindert hohe Bußgelder – und sichert seine digitale Arbeitsfähigkeit.

Die NIS-2-Richtlinie wird viele Unternehmen treffen, deshlab gilt es jetzt, sich vorzubereiten.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die NIS-2-Richtlinie wird viele Unternehmen treffen, deshlab gilt es jetzt, sich vorzubereiten.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Die Europäische Union will die Cybersicherheit entschieden verbessern. Ein berechtigtes Vorhaben – betrachtet man allein den Schaden in Höhe von 203 Milliarden Euro, den Cyberangriffe nach einer Studie des Branchenverbandes Bitkom bei deutschen Unternehmen jährlich verursachen.

Zentraler Baustein zur Stärkung der Cybersicherheit in der EU ist die NIS-2-Richtlinie (nachfolgend: NIS-2-RL), die Ende 2022 veröffentlicht wurde. Die Richtlinie stellt eine Fortentwicklung der 2016 eingeführten NIS-Richtlinie dar. Während die alte Version insbesondere den Betreibern der sogenannten Kritischen Infrastruktur Pflichten auferlegte, werden ab 17. Oktober 2024 deutlich mehr Unternehmen Sicherheitsmaßnahmen gegen Angriffe auf ihre IT-Systeme implementieren müssen.