Maschinensicherheit
EU-Maschinenverordnung: Wie die Risikoeinschätzung einfach gelingt

Ein Gastbeitrag von Rolf Brunner, Senior Safety Expert, Leuze 10 min Lesedauer

Die Europäische Maschinenrichtlinien verlangt, dass für jede Maschine vor dem Inverkehrbringen eine Risikoanalyse durchgeführt werden muss. Eine neue Maschinenverordnung löst die Maschinenrichtlinie als rechtliche Grundlage ab. Erfahren Sie, welche Verfahren es für die Risikoeinschätzung gibt.

Die neue EU-Maschinenverordnung weist in ca. zwei Drittel aller Bestimmungen Änderungen zur aktuellen EG-Maschinenrichtlinie auf.(Bild:  frei lizenziert, Elionas2 /  Pixabay)
Die neue EU-Maschinenverordnung weist in ca. zwei Drittel aller Bestimmungen Änderungen zur aktuellen EG-Maschinenrichtlinie auf.
(Bild: frei lizenziert, Elionas2 / Pixabay)

Nach der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG darf ein Hersteller von Maschinen keine Maschinen in Verkehr bringen, von denen eine Gefahr ausgeht. Zum Nachweis führt er eine CE-Konformitätsbewertung durch, die das Erstellen einer Risikoanalyse beinhaltet. Maschinen dürfen nur dann ein CE-Zeichen tragen, wenn der Bewertungsprozess komplett durchlaufen wurde und die Risikoanalyse zeigt, dass die Maschine sicher ist.