Maschinensicherheit EU-Maschinenverordnung: Wie die Risikoeinschätzung einfach gelingt
Die Europäische Maschinenrichtlinien verlangt, dass für jede Maschine vor dem Inverkehrbringen eine Risikoanalyse durchgeführt werden muss. Eine neue Maschinenverordnung löst die Maschinenrichtlinie als rechtliche Grundlage ab. Erfahren Sie, welche Verfahren es für die Risikoeinschätzung gibt.
Nach der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG darf ein Hersteller von Maschinen keine Maschinen in Verkehr bringen, von denen eine Gefahr ausgeht. Zum Nachweis führt er eine CE-Konformitätsbewertung durch, die das Erstellen einer Risikoanalyse beinhaltet. Maschinen dürfen nur dann ein CE-Zeichen tragen, wenn der Bewertungsprozess komplett durchlaufen wurde und die Risikoanalyse zeigt, dass die Maschine sicher ist.
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