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Lösungsansatz: Blockchain und DSGVO-Konformität

Von Jürgen Schreier 6 min Lesedauer

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und sorgt in den Medien und vielen Unternehmen für Unruhe. Unter anderem steht die These im Raum, dass die Blockchain-Technologie mit der DSGVO unvereinbar sei. Das niederländische Unternehmen LegalThings One hat jedoch einen Weg gefunden, um dieses Problem zu lösen.

Wesentliche Forderungen der EU-DSGVO kann die Blockchain-Technologie wegen ihrer speziellen Architektur nicht erfüllen. Es gibt aber Möglichkeiten, diese Klippen zu umschiffen. (Bild:   / CC0)
Wesentliche Forderungen der EU-DSGVO kann die Blockchain-Technologie wegen ihrer speziellen Architektur nicht erfüllen. Es gibt aber Möglichkeiten, diese Klippen zu umschiffen.
(Bild: / CC0)

Die DSGVO zielt darauf ab, den Datenschutz aller Personen im EU- und EWR-Raum zu verbessern. Unternehmen, die sich nicht daran halten, müssen im Worst Case mit Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes rechnen. Kein Wunder, dass die Einhaltung der DSGVO für viele Unternehmen (auch im Blockchain-Bereich) ganz oben auf der Agenda steht. Ohne zu sehr ins juristische Detail zu gehen, sind die drei wichtigsten Aspekte der DSGVO:

  • das Recht auf Zugang, das den Bürgern das Möglichkeit eröffnet, auf ihre Daten zuzugreifen und zu erfahren, wie diese gespeichert oder verarbeitet werden (Datenhandling);
  • das Recht auf Berichtigung, wonach die Bürger ihre personenbezogenen Daten ändern und berichtigen können;
  • das Recht auf Löschung - auch bekannt als das Recht, im Internet vergessen zu werden. Die Betroffenen können die Löschung ihrer personenbezogenen Daten beantragen.

Im Zusammenhang mit der Blockkette stellt die DSGVO wegen der inhärenten Eigenschaften der Technologie eine noch größere Herausforderung dar, die sogar dazu führt, dass einige Projekte stillgelegt und eingestellt werden.

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