Qualitätssicherung
Warum KI-Systeme von Verifikation und Validierung profitieren

Von Christoph Stockhammer* 4 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Derzeit werden weltweit gesetzliche Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) formuliert und Ingenieure, die KI-fähige Systeme entwickeln, müssen diese neu eingeführten Spezifikationen und Standards einhalten.

(Bild:  PIRO4D /  Pixabay)
(Bild: PIRO4D / Pixabay)

Bereits im April 2021 legte die EU-Kommission den ersten Vorschlag für einen Rechtsrahmen zur Regulierung von KI vor. Dabei sollten KI-Systeme je nach ihrem Risiko für Nutzer bewertet und unterschiedlich reguliert werden. Im Mai 2024 verabschiedeten die EU-Mitgliedstaaten schließlich den AI Act – das erste umfassende Regelwerk für KI weltweit.

Diese Vorschriften und Regelungen haben insbesondere für sicherheitskritische Systeme mit KI-Komponenten erhebliche Auswirkungen. Um sicherzustellen, dass die Ausgaben eines KI-Modells Vorgaben und Spezifikationen erfüllen, kommen V&V-Techniken (Verifikation und Validierung) zum Einsatz. Bei der Verifikation wird überprüft, ob ein KI-Modell gemäß den angegebenen Anforderungen erstellt und entwickelt wurde, wohingegen bei der Validierung überprüft wird, ob das Produkt die Anforderungen und Erwartungen des Kunden erfüllt. V&V-Methoden ermöglichen darüber hinaus eine frühzeitige Erkennung von Bugs und Strategien zum Umgang mit verzerrten Daten (Data Bias). Nachfolgend erläutere ich, wie Ingenieure solche V&V-Prozesse aufsetzen können und welchen Nutzen sie bei der Entwicklung von KI-Modellen in sicherheitskritischen Systemen bringen.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung