Änderung ab 1. Juni
Ist Ihr Unternehmen vom chinesischen Cybersecurity-Gesetz betroffen?

Von Julia Moßner 5 min Lesedauer

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Am 1. Juni 2017 tritt das neue chinesische Gesetz zur Cybersecurity in Kraft. Bei vielen deutschen und europäischen Unternehmen herrscht große Unsicherheit darüber, inwiefern sie von der Gesetzesänderung betroffen sind und welche Schritte sie unternehmen müssen, um ihren Geschäftsbetrieb nicht zu gefährden.

Am 1. Juni 2017 tritt das neue chinesische Gesetz zur Cybersecurity in Kraft. Auch europäische Unternehmen sind betroffen.(Bild:   / CC0)
Am 1. Juni 2017 tritt das neue chinesische Gesetz zur Cybersecurity in Kraft. Auch europäische Unternehmen sind betroffen.
(Bild: / CC0)

Werden entsprechende Änderungen nicht vorgenommen, so droht der Entzug der sogenannten Bei’an-Lizenz und die chinesische Website oder Datenübertragungen in China werden gesperrt. Die Gesetzestexte sind weder auf Deutsch noch auf Englisch verfügbar, sodass eine korrekte Auslegung schwierig ist. Das trägt zur Verunsicherung bei. CDNetworks, spezialisiert auf Content Delivery und Cloud-Security-Lösungen und ein Experte für den chinesischen Markt, hat die am häufigst gestellten Fragen von Unternehmen zusammengestellt, die momentan auf Sie zukommen, und empfiehlt, welche Schritte Organisationen vornehmen sollten. Dies soll sich natürlich nicht als Auslegung der Rechtslage verstehen, sondern als Empfehlung rechtskonformer Maßnahmen aus der Praxis.

„Bei uns laufen zurzeit die Telefone heiß – die Unsicherheit auf der Seite der Unternehmen ist groß“, erklärt Alex Nam, Managing Director CDNetworks EMEA. „Vielen Unternehmen, die mit Cloud- oder Infrastrukturpartnern arbeiten, wissen nicht, ob und welche Auswirkungen das Gesetz auf sie hat oder was sie unternehmen müssen. Daher haben wir versucht, die wichtigsten Informationen und notwendigen Schritte im Folgenden zusammenzufassen.“