Deutschland-IndexHamburg verteidigt seinen Spitzenplatz in der Digitalisierung
Quelle: dpa
3 min Lesedauer
Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten hat Deutschland bei der Digitalisierung noch viel nachzuholen. Manche Bundesländer sind allerdings schon weiter als andere. Die Ampel-Koalition kommt jetzt mit einem Vorstoß zum Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung.
Das Kompetenzzentrum Öffentliche IT am Fraunhofer-Institut FOKUS hat gemeinsam mit dem Bundes-CIO Markus Richter auf dem Zukunftskongress in Berlin den Deutschland-Index der Digitalisierung 2023 vorgestellt.
Hamburg hat seinen Spitzenplatz in Sachen Digitalisierung gegenüber den anderen Bundesländern verteidigt. Das geht aus einem aktuellen Deutschland-Index der Digitalisierung hervor, den das Fraunhofer-Institut FOKUS erstellt hat. Analysiert wurden dafür etwa Daten zur Mobilfunkabdeckung sowie zur Internetnutzung der Bürgerinnen und Bürger. In den Index, der alle zwei Jahre erstellt wird, fließen auch Daten zu digital verfügbaren Verwaltungsleistungen ein und zur Zahl der neu gegründeten IT-Firmen im jeweiligen Bundesland.
Auf den Plätzen zwei und drei sieht der Deutschland-Index derzeit die Stadtstaaten Berlin und Bremen, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Hessen. Nordrhein-Westfalen hat sich demnach vor allem wegen guter Werte bei der digitalen Verwaltung und im Themenfeld „Digitales Leben“ um zwei Plätze verbessert. Unter „Digitales Leben“ fassen die Forscher Daten zur Nutzung von Online-Lernangeboten und Telemedizin sowie zum Online-Shopping zusammen.
Über dem Durchschnitt liegen im aktuellen Index demnach Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Knapp unter dem Durchschnitt befinden sich den Angaben zufolge das Saarland, Sachsen sowie Rheinland-Pfalz, das laut Index mit Defiziten bei der digitalen Infrastruktur zu kämpfen hat.
Zu den Nachzüglern gehören demnach Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Das Schlusslicht bildet diesmal Sachsen-Anhalt. Mecklenburg-Vorpommern, das zwei Jahre zuvor den letzten Platz belegt hatte, habe sich vor allem aufgrund von Fortschritten im Bereich der Infrastruktur um zwei Plätze verbessern können, heißt es in dem Bericht.
Im Bereich der Wirtschaft tun sich regional die größten Unterschiede auf. Vom insgesamt wachsenden Fachkräftebedarf sind die digitalen Boom-Regionen besonders stark betroffen, so die Studienautoren. Während die Zahl der IT-Beschäftigten überproportional zunimmt, steigt die Zahl der unbesetzten IT-Stellen in weitaus größerem Ausmaß. Hätten sich alle Stellen besetzen lassen, wäre in Berlin rechnerisch ein IT-Beschäftigtenwachstum von 22 statt 16 Prozent, in Hessen von 13 statt 8 Prozent möglich gewesen.
Bei den zehn Verwaltungsleistungen, die für den Index untersucht wurden, konnten laut der Auswertung 53 Prozent online über die Webportale der Kommunen abgewickelt werden - etwa 28 Prozentpunkte mehr als zwei Jahre zuvor. Insgesamt bleibe dennoch „eine erhebliche Lücke“, die sich auch im 18. Platz für Deutschland in der Sparte E-Government unter den 27 EU-Staaten widerspiegele.
Den stärksten Anstieg gab es laut Deutschland-Index bei den Gewerbeanmeldungen. Diese seien in 84 Prozent der untersuchten 302 Kommunen online verfügbar gewesen. Auch bei den Kfz-Zulassungen und der Beantragung von Wohngeld seien erhebliche Steigerungen zu verzeichnen. Bei Baugenehmigungen und der Melderegisterauskunft gehe es, was die Online-Verfügbarkeit angeht, langsamer voran.
Ziele weit verfehlt
Bund und Länder hatten fünf Jahre Zeit, um ihre Dienstleistungen zu digitalisieren. Dazu sollte das Onlinezugangsgesetz (OZG) dienen, das im August 2017 vom Bundestag beschlossen wurde. Es gab den Ländern bis Ende 2022 Zeit, um alle 575 Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten. Doch das Ziel wurde weit verfehlt.
Um die Digitalisierung voranzutreiben, soll ein OZG 2.0 Abhilfe schaffen. Das geht jedoch aus Sicht von Parlamentariern der Ampel-Fraktionen nicht, ohne auch bei Aspekten des Registermodernisierungsgesetzes noch einmal nachzubessern. Dieses wurde 2021 noch unter der schwarz-roten Koalition verabschiedet.
Das Gesetz regelt den Austausch von Daten zu Bürgerinnen und Bürgern zwischen verschiedenen Behörden, was den bürokratischen Aufwand reduzieren soll. Zur eindeutigen Zuordnung von Personendaten in Verwaltungsverfahren soll die Steuer-Identifikationsnummer verwendet werden. Damit die Betroffenen die Kontrolle behalten, soll es ein „Datenschutzcockpit“ geben, über das die Bürger sehen können, welche Daten wohin übermittelt wurden.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.