"Übereinkommen 108"Hätten Sie's gewusst? Heute ist Datenschutztag!
Von
Jürgen Schreier
5 min Lesedauer
Heute ist Datenschutztag. Initiiert wurde er 2006 vom Europarat anlässlich der Unterzeichnung des sogenannten „Übereinkommen 108“. Seit Mai 2018 ist außerdem die DSGVO in Kraft, die in Teilen der Wirtschaft noch immer für Verunsicherung sorgt. Auch vor dem Hintergrund der KI-Offensive gewinnt das Thema Daten(-schutz) erneut an Relevanz.
Personenbezogene Daten werden rund um die Uhr verarbeitet. Ihr Schutz ist EU-weit in der DSGVO geregelt.
Um ganz ehrlich zu sein: Ich wusste nicht, dass am 28. Januar Datenschutztag ist. Die Initiative dazu kam vom Europarat. Am 28. Januar 2006 wurde das Übereinkommen des Europarats zum Datenschutz, das „Übereinkommen 108“, zur Unterzeichnung aufgelegt. Außerhalb Europas wird der Datenschutztag als „Privacy Day“ bezeichnet.
Am Datenschutztag organisieren Regierungen, Parlamente, nationale Datenschutzbehörden und andere Akteure Kampagnen zur Sensibilisierung für Datenschutz und Privatsphäre - schließlich werden personenbezogene Daten werden rund um die Uhr verarbeitet – am Arbeitsplatz, von Behörden, im Gesundheitswesen oder beim Erwerb von Waren oder dem Gebrauch von Dienstleistungen, auf Reisen oder beim Surfen im Internet.
"IT-Führungskräfte sollten den Tag auch zum Anlass nehmen, ihre aktuellen Datenschutz-Strategien zu überprüfen. Hilfreich für Unternehmen ist Software, die Sichtbarkeit in die Datenlandschaft bringt und mögliche Risiken identifiziert. Außerdem sollten Firmen den Schutz und die Wiederherstellung von Daten überall in der Organisation automatisieren und zugleich die 24/7-Verfügbarkeit von geschäftskritischen Anwendungen gewährleisten. Nur wer also nicht allein am 28. Januar, sondern über das gesamte Jahr hinweg für die Sicherheit seiner Informationen sorgt, ist beim Thema Datenschutz gut aufgestellt“, so Sascha Oehl, Director Technical Sales bei Veritas Technologies.
Wettbewerbsnachteile durch die DSGVO?
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, schützt seit einiger Zeit die Daten von europäischen Bürgern. Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. um und bildet zusammen mit der so genannten JI-Richtlinie für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz seit dem 25. Mai 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union.
Für den Bürger hat die DSGVO in Sachen "Privacy" zweifellos Vorteile, wenngleich deren Grundsätze mit dem bereits vorher geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weitgehend übereinstimmen. Seitens der Unternehmen ist ist die Einstellung zur Datenschutzverordnung - vorsichtig formuliert - eher differenziert. Schließlich ist die Umsetzung mit einem Mehraufwand aufgrund der Dokumentations- und Informationspflichten verbunden und Nachteilen im internationalen Wettbewerb, wie eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt.
Rund ein Drittel der Unternehmen in Deutschland hat nach eigenen Angaben Wettbewerbsnachteile durch die DSGVO. Vor allem im Konkurrenzkampf mit internationalen Firmen, die sich außerhalb der EU nicht an die DSGVO halten müssen, ist das spürbar. Besonders Industriedienstleister haben mit der DSGVO zu kämpfen: 37 Prozent von ihnen fühlen sich nach eigenen Angaben benachteiligt. Firmen aus dem Handwerk scheinen weniger Probleme mit dem Gesetz zu haben; hier berichten nur 29 Prozent von Nachteilen.
Strengere Regeln und drakonische Strafen
Die Unternehmen kritisieren vor allem den hohen Aufwand, der nötig ist, um die Verordnung umzusetzen und einzuhalten. Außerdem enthält die DSGVO zum Teil strengere Regelungen als das Bundesdatenschutzgesetz. Bemerkbar macht sich das beispielsweise im Marketing: Für personalisierte Onlinewerbung müssen die Unternehmen in der Regel erst die Einwilligung der Kunden einholen.
Als weiterer Nachteil werden die hohen Strafen bei Verstößen empfunden, die bei vielen Unternehmen zu Rechtsunsicherheiten führen. Welche Beträge da zur Diskussion stehen können, zeigt das Beispiel Deutsche Wohnen: Gegen den Immobilienkonzern wurde im November 2019 ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro verhängt.
Bemerkenswert ist jedoch, dass fünf Prozent der Unternehmen auch Vorteile in der DSGVO sehen. Dahinter steckt die Überlegung, dass Kunden, bei denen das Thema Datenschutz besondere Priorität besitzt, sich eher für ein Unternehmen entscheiden könnten, das an die Einhaltung der DSGVO gebunden ist. Vor allem innovative und "digitalisierte" Unternehmen stehen der DSGVO eher positiv gegenüber.
Innovative und digitalisierte Unternehmen sehen Vorteile
Laut IW-Studie ist die Wahrscheinlichkeit, dass die DSGVO von als vorteilhaft angesehen wird, bei einem innovativen Unternehmen mehr als drei Mal so hoch wie bei einem nicht-innovativen Unternehmen. Bei einem digitalisierten Unternehmen liegt die Wahrscheinlichkeit 1,7 Mal so hoch wie bei einem nicht-digitalisierten Unternehmen.
Dies lässt darauf schließen, dass gerade digitalisierte und innovative Unternehmen den erhöhten und harmonisierten Datenschutz nutzen können, um ihre Wettbewerbsposition zu stärken. Unternehmen die flexibel ist und offen für Neues, können die DSGVO offenbar positiv nutzen, selbst wenn die Umsetzung zumindest temporär zu einem Mehraufwand führt .
Stand: 08.12.2025
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"Diese zukunftsgerichteten Unternehmen sind eher vom positiven Charakter der DSGVO überzeugt. Das zeigt, dass ein hohes Datenschutzniveau auch aus wirtschaftlicher Perspektive wichtig und richtig ist", meint Studienautorin Barbara Engels.
Software unterstützt DSGVO-Einhaltung
Für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung setzen viele Unternehmen auf technische Unterstützung. Fast jedes zweite Unternehmen (48 Prozent) hat für die Umsetzung spezielle Softwaretools genutzt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Digitalverbandes Bitkom unter mehr als 500 Unternehmen aus Deutschland.
Der Großteil hat dafür auf am Markt verfügbare Software zurückgegriffen, die für das jeweilige Unternehmen angepasst wurden. Gut ein Drittel (36 Prozent) gibt dies an. Weitere 11 Prozent haben marktübliche Softwaretools ohne individuelle Anpassung eingesetzt und 3 Prozent der Unternehmen haben Softwarelösungen für sich entwickeln lassen. Nur ein Prozent hat für diesen Zweck selbst neue Software entwickelt.
„Die umfangreichen Dokumentations- und Informationspflichten der DSGVO erzeugen hohe Aufwände in Unternehmen“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Softwarelösungen helfen dabei, das gesamte Datenschutzmanagement effizient zu steuern und aktuell zu halten.“ Im vergangenen September hatte erst jedes vierte Unternehmen (25 Prozent) die Umsetzung der DSGVO vollständig abgeschlossen. Für das laufende Jahr hatte die EU-Kommission eine grundsätzliche Überprüfung der neuen Datenschutzregeln geplant.
Grundsätzliche sollte das Modell DSGVO auch außerhalb der EU gelten, um Wettbewerbsnachteile zu verringern, ist Co-Autor Marc Scheufen überzeugt. "Die Politik sollte versuchen, die DSGVO als internationalen Standard zu etablieren", sagt. Kalifornien hat sich beispielsweise schon an der europäischen Regelung orientiert: 2018 hat der US-Bundestaat ein Gesetz beschlossen, das die DSGVO als Vorbild hat.
Künstliche Intelligenz und Datenschutz
Auch im Rahmen der Förderung von KI-Technologien in Deutschland und der Europäischen Union ist Thema Datenschutz von besonderer Bedeutung. Schließlich werden zum Trainieren von Algorithmen Daten in großem Umfang benötigt - darunter auch personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten.
Sascha Oehl, Director Technical Sales bei Veritas Technologies: „Der 28. Januar ist der Europäische Datenschutztag. Diesen Anlass können CIOs und Datenschutzbeauftragte nutzen und ihre Führungsetage darauf aufmerksam machen, wie wichtig Datensicherheit heutzutage ist.“
(Bild: www.MarcFippel.de)
Für die wirtschaftliche Nutzbarmachung von KI sei ein einheitlicher und verlässlicher Rechtsrahmen ein wichtiger Erfolgsfaktor, so der Verband der Internetwirtschaft,. Dies gelte vor allem für den Datenschutz. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) biete mit ihren Grundprinzipien der Verantwortlichkeit, Transparenz und starken Betroffenenrechten eine gute Grundlage für die Datenverarbeitung von Künstlicher Intelligenz.
Die bevorstehende Evaluierung der DSGVO sollte aber trotzdem genutzt werden, um gleichwohl bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Darüber hinaus sollten bestehende Gesetze und bereichsspezifische Vorgaben für den Einsatz von KI geöffnet werden, so der Verband.
Ähnlich sieht man es beim Digitalverband Bitkom. „Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz dürfen nicht durch starre Gesetze ausgebremst werden. Gleichzeitig muss die Privatsphäre auch bei der Nutzung dieser Technologien sicher gewährleistet werden. Dafür müssen wir noch stärker technische Ansätze wie die Pseudonymisierung und Anonymisierung von Daten fördern. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland wird künftig entscheidend sein, wie wir Daten nutzbar machen“, so Susanne Dehmel vom Bitkom.