Der Fall Microsoft
Europäische Cloud-Dienste von US-Anbietern bald nicht mehr nutzbar?

Von Jürgen Schreier 3 min Lesedauer

Der sogenannte "Microsoft-Fall" kommt vor obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Die Frage ist:: Dürfen US-Behörden ohne richterliche Anordnung auf Server von US-Unternehmen zugreifen, egal wo diese stehen. In der EU würden Nutzer von US-Cloud-Diensten damit gegen die DSGVO verstoßen.

Europäischen Nutzern von US-Cloud-Diensten könnten nach Ende der EU-DSGVO-Übergangsfrist schwerwiegende Rechtsfolgen drohen, selbst wenn die Server der US-Cloudanbieter in der EU stehen.(Bild:   / CC0)
Europäischen Nutzern von US-Cloud-Diensten könnten nach Ende der EU-DSGVO-Übergangsfrist schwerwiegende Rechtsfolgen drohen, selbst wenn die Server der US-Cloudanbieter in der EU stehen.
(Bild: / CC0)

US-Unternehmen müssen künftig eventuell jegliche geforderte Daten, auch aus europäischen Standorten, ausliefern, ohne den dafür notwendigen europäischen Rechtsweg einzuhalten. Auch europäische Unternehmen, die in den USA eine Niederlassung unterhalten, könnten in die Bredouille kommen. Bekannt ist dieser Fall als „New York Search Warrant Case“. Darüber wird der oberste Gerichtshof der USA in Kürze entscheiden, eine mündliche Anhörung dazu findet in wenigen Tagen statt.

Damit schwappt eine weitere Datenkatastrophe aus den vereinigten Staaten Richtung Europa: Schon 2011 sorgt der Patriot Act für Aufsehen. Er erlaubt US-Behörden ohne richterliche Anordnung den Zugriff auf Server von US-Unternehmen. 2013 machte dann Edward Snowden die Bemühungen der Datenkrake NSA publik. Mit der aktuell erwarteten Diskussion schiebt sich die Gesetzgebung der USA nun eventuell vollständig am Europäischen Datenschutz vorbei.