Marktregulierung Digital Markets Act der EU – Fluch oder Chance?
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Bis zum Ende des Jahres 2022 soll eine kartellrechtliche Regelung den Digitalsektor in der Europäischen Union besser regulieren. Die Auswirkungen des Digital Markets Acts werden weit über die Grenzen Europas hinausgehen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Am 6. Mai 2017 lautete die Hauptschlagzeile des englischen Wirtschaftsmagazins The Economist: „The world’s most valuable resource is no longer oil, but data“. Der Autor, Kiran Bhageshpur, verglich die Marktposition von Rockefeller vor 100 Jahren mit denen der heutigen US-Internetgiganten und kam dabei zum Schluss, dass hier gewaltige Oligopole den digitalen Markt beherrschen – genauso wie auch im Ölmarkt bis heute. Der Autor forderte eine genaue Marktanalyse und Maßnahmen der Kartellbehörden.
Fünf Jahre später, am 25. März 2022, haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament mit dem Digital Markets Act (kurz: DMA) eine vorläufige politische Einigung für eine Verordnung über digitale Märkte erzielt. Nach Vorlagen der Europäischen Kommission zielt diese Einigung auf eine gerechtere und stärker wettbewerbsorientierte Gestaltung des digitalen Sektors ab. Jetzt ist seitens der Kommission ein Feinschliff der Gesetzestexte vonnöten. Nach erfolgter formeller Verabschiedung durch alle EU-Gremien, soll dann nach sechs Monaten Umsetzungsfrist zum Ende des Jahres 2022 eine kartellrechtliche Regelung für die Big Player der digitalen Märkte verbindlich sein. Die Wirkung wird über die Grenzen Europas hinausgehen und überall dort in der Welt ansetzen, wo der Unionsmarkt bespielt wird. Da die Grenzen der digitalen Märkte offen sind, gelten die europäischen Wettbewerbsregeln global – und werden auch weitere Nachahmer finden.
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