EU-Richtlinie NIS 2 Die Umsetzung von NIS 2 in OT-Umgebungen: Herausforderungen und Lösungsansätze
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Die neue EU-Richtlinie NIS 2 stellt für viele Unternehmen aufgrund der hohen Anforderungen und des engen Zeitrahmens eine Herausforderung dar. Wie können Verantwortliche ihre OT-Umgebungen absichern und sich einen Vorsprung bei der Umsetzung von NIS 2 verschaffen?
Die zunehmend digitale Welt bietet zahlreiche Vorteile, wie verbesserte Konnektivität und größere geschäftliche Flexibilität. Gleichzeitig birgt die wachsende Abhängigkeit von digitalen Technologien, insbesondere in kritischen Sektoren wie Verkehr, Energie, Gesundheit und Finanzen ein erhöhtes gesellschaftliches Risiko durch Cyberbedrohungen. Im schlimmsten Fall können Angriffe auf Unternehmen in diesen Sektoren zu Unfällen und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen. Um die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gegen solche Bedrohungen zu stärken, hat der Rat der Europäischen Union die NIS-2-Richtlinie für Netzwerk- und Informationssysteme verabschiedet.
Die NIS-2-Richtlinie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 und weitet den Adressatenkreis und die Pflichten zu unternehmerischer Cybersecurity-Compliance deutlich aus. Dabei geht sie weit über die ursprünglich regulierten wesentlichen und digitalen Dienste im Bereich kritischer Infrastrukturen (kurz: Kritis) hinaus. Gemäß der NIS-2-Richtlinie wird jedes Unternehmen in der EU, das in einem oder mehreren der genannten kritischen Sektoren tätig ist, mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro erzielt, automatisch als „wesentlich“ oder „wichtig“ eingestuft und unterliegt damit hohen Anforderungen und Meldepflichten in Bezug auf Cybersecurity.
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