Data Act
EU regelt Recht auf Zugang zu Maschinendaten – die Gewinner und die Verlierer

Ein Gastbeitrag von Dr. Andreas Lober & Lennart Kriebel* 8 min Lesedauer

Der Data Act erzwingt die Herausgabe von Daten „vernetzter Produkte“ – schlimmstenfalls an Wettbewerber und das ohne eigene Nutzungsrechte. Wir beleuchten, was Sie jetzt tun müssen und wer von dem neuen Gesetz profitiert.

Wer den Wert der eigenen Daten schnell erkennt, kann zu den Gewinnern des Data Act gehören.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Wer den Wert der eigenen Daten schnell erkennt, kann zu den Gewinnern des Data Act gehören.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Moderne Maschinen und smarte Produkte generieren Daten, die – in der Theorie – unbegrenzt vervielfältigt und weitergegeben werden könnten. Momentan entscheidet meist der Hersteller darüber, wie die Daten seines Erzeugnisses verwendet werden dürfen, beispielsweise zu Diagnose- und Wartungszwecken, zur Produktentwicklung oder schlicht zum Betrieb des Produkts. Mit dem Data Act wird die Verarbeitung solch generierter Maschinendaten nun erstmalig gesetzlich reguliert.

Das Gesetz regelt im Kern den Zugang zu Daten von „vernetzten Produkten“. Produkt meint dabei jeden Gegenstand, zum Beispiel Werkzeuge, Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge, Drohnen, Elektrogeräte, Smartphones, Konsumgüter oder auch Bauteile und Komponenten.
Vereinfacht gilt: Wenn ein solches Produkt Daten über seine Umgebung oder Nutzung generiert und diese ausgelesen werden können, beispielsweise in Bezug auf Temperatur, Verbrauch, Drehzahl, Geschwindigkeit, Verschleiß, also jegliche digitale Darstellung von Messwerten und Sensorik, dann ist das Produkt vernetzt im Sinne des Data Act. Erfasst sind auch Produkte, die potenziell auslesbare Informationen in Bezug auf Ihre Nutzung erfassen, wie Logfiles von Vorgängen, Events, oder Nutzerinterinteraktionen.