IoT und IT sind gefordert
BGA-Urteil: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht in Deutschland

Ein Gastbeitrag von Klaus Lechner* 3 min Lesedauer

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Die Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer müssen systematisch erfasst werden. Das hat der Bundesarbeitsgericht in Erfurt im September bestätigt. Damit rücken auch innovative Technologien im Rahmen des Internet of Things in den Fokus, die komplexe Arbeitsmodelle abbilden können.

Jedes Unternehmen benötigt daher eine Möglichkeit zur Erfassung der Arbeitszeit. (Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Jedes Unternehmen benötigt daher eine Möglichkeit zur Erfassung der Arbeitszeit.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Mit der Feststellung einer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung hat das Bundesarbeitsgericht am 13. September 2022 ein Urteil bestätigt, das der Europäische Gerichtshof (kurz: EuGH ) bereits im Mai 2019 verkündet hatte. Das Bundesarbeitsgericht (kurz: BAG) in Erfurt hat sich bei seinem lUrtei auf die entsprechende EU-Regelung berufen. Laut dem sogenannten Stechuhr-Urteil der EU müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten, ein einfaches System zur Zeiterfassung zu betreiben. Dort sind systematisch die geleisteten Arbeitsstunden zu erfassen. Jedes Unternehmen benötigt daher eine Möglichkeit zur Erfassung der Arbeitszeit. Hier müssen alle Arbeitszeitmodelle berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob Mitarbeiter ihren Dienst im Büro, auf Geschäftsreise oder im Homeoffice verrichten. Die Arbeitszeit kann zum Beispiel per Chipkarte, per Software oder per App auf dem Smartphone erfasst werden. Wie die konkrete Umsetzung aussieht, stellt der Gerichtshof den Mitgliedstaaten frei.

In Folge des EuGH-Urteils wurde 2020 in einer Befragung von Handelsblatt Research Institute, Yougov und Comarch ermittelt, inwieweit IoT-Lösungen bei 523 deutschen Unternehmen angewandt werden. Bei den Unternehmen, die solche Lösungen nutzen, kamen sie am häufigsten im Bereich der Zeiterfassung zum Einsatz. Dies war bei 18 Prozent der befragten Unternehmen der Fall.

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