Rechtsfragen in der Industrie 4.0
Auf der Suche nach dem rechten Weg

Von Robert Horn 3 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Der digitale Wandel lässt vor lauter Tatendrang oft vergessen, dass viele Dinge, gerade aus rechtlicher Sicht, noch gänzlich ungeklärt sind. Warum Unternehmen sich gründlich absichern sollten, erklärt Gastautor und Rechtsanwalt Thomas Klindt.

Die immer weiter voranschreitende Vernetzung und Digitalisierung unseres Lebens und unserer Arbeit wirft auch immer neue Rechtsfragen auf, die noch lange nicht geklärt sind.(Bild:   / CC0)
Die immer weiter voranschreitende Vernetzung und Digitalisierung unseres Lebens und unserer Arbeit wirft auch immer neue Rechtsfragen auf, die noch lange nicht geklärt sind.
(Bild: / CC0)

Alle sprechen von Industrie 4.0, von der Smart Factory, dem Internet of Things insgesamt und damit dem Triumphzug der Konnektivität. Die deutsche Industrie ist dabei höchst innovativ, gilt als Treiber vieler Entwicklungen und beweist erneut die schnellen Entscheidungswege im Mittelstand. Dank einer Politikberatung in Echtzeit durch die Plattform Industrie 4.0 ist auch ein höchst positives Backing der deutschen Politik gewiss. Wirtschaft und Politik stürmen also in gemeinsamer Hochstimmung nach vorne.

Bisher unvorhersehbare Risiken

Aus juristischer Sicht glänzt indes noch nicht alles so golden. Viele Fragen sind noch offen, manche Risiken wohl auch unterschätzt. Das klassische Produkthaftungsrecht spielt bei den akuten Sorgen noch die geringste Rolle: Denn Softwarefehler in Embedded Systems haben auch schon bisher softwarebasierte Maschinen im Rechtssinne fehlerhaft werden lassen.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung