Die Stechuhr war gestern
Arbeitszeitmodelle für Arbeit 4.0

Von Robert Horn 10 min Lesedauer

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Junge Arbeitnehmer fordern flexible Regelungen, zunehmend projektorientiertes Arbeiten verlangt selbiges. Viele Unternehmen passen deshalb ihre Arbeitszeitmodelle an. Erfolgsbeispiele für Arbeit 4.0.

Wer abends noch einmal das Notebook anwirft, um seine beruflichen Mails zu checken, verletzt damit das in Deutschland geltende Arbeitsrecht. Denn dieses verlangt nach "Dienstschluss" eine elfstündige, strikte Ruhepause, bevor weitergearbeitet werden darf. (Bild:   / CC0)
Wer abends noch einmal das Notebook anwirft, um seine beruflichen Mails zu checken, verletzt damit das in Deutschland geltende Arbeitsrecht. Denn dieses verlangt nach "Dienstschluss" eine elfstündige, strikte Ruhepause, bevor weitergearbeitet werden darf.
(Bild: / CC0)

Das einfachste Beispiel, an dem klar wird, welche Veränderungen in der Arbeitswelt stattgefunden haben und noch weiter auf uns zukommen werden, haben die meisten von uns in der Hosentasche. Denn wenn wir abends auf der heimischen Couch mal eben per Smartphone die Firmen-E-Mails checken, dem Kollegen ein paar Ratschläge schicken oder nur kurz der dringenden Kundenanfrage antworten, dann sind wir mittendrin in der Arbeitswelt 4.0. Und auch in der großen Problematik, mit der Arbeitgeber deutschlandweit seit Jahren zu kämpfen haben.

Denn wenn Sie abends noch einmal ihr Handy zücken, verletzen Sie damit das derzeit in Deutschland geltende Arbeitsrecht. Denn das verlangt an dieser Stelle eine elfstündige, strikte Ruhepause, bevor weitergearbeitet werden darf. Ähnliches gilt, wenn Beschäftigte zum Feierabend noch sitzenbleiben um „mal eben das Projekt fertigzumachen.“ Überschreiten sie damit die zulässige Höchstarbeitszeit von zehn Stunden am Tag, drohen ihrem Chef ernste Konsequenzen. Bis zu 15.000 Euro Bußgeld werden bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz fällig.