Mobilfunkförderung2. Mobilfunkgipfel: Die letzten Lücken schließen
Von
Jürgen Schreier
5 min Lesedauer
Das Mobilfunknetz in Deutschland ist besser geworden und hat bis dato dem durch die Corona-Pandemie geänderten Nutzungsverhalten Stand gehalten. Der heutige 2. Mobilfunkgipfel brachte eine Einigung auf die Eckpunkte der Mobilfunk-Förderung. Ziel: die letzten verbleibenden Lücken schließen.
Mobilfunk für alle: Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau auch aufgrund von Versorgungsverpflichtungen oder Ausbauzusagen zeitnah nicht zu erwarten ist, will der Bund den Mastenbau fördern.
Die Mobilfunknetze in Deutschland sind besser geworden. Seit dem 1. Mobilfunkgipfel am 12. Juli 2018 wurden durch die damals beteiligten Unternehmen mehr als 18.000 Masten neu errichtet oder aufgerüstet und ein besseres Mobilfunknetz für 15 Millionen Menschen geschaffen. Heute haben mehr als 99 Prozent der Haushalte LTE-Empfang.
Dabei habe sich in der Covid-19-Pandemie gezeigt, dass die Sicherheit und Stabilität der deutschen Netze zu keiner Zeit gefährdet gewesen sei, obwohl sich das Nutzungsverhalten von Menschen und Unternehmen wesentlich verändert habe.
Im ländlichen Raum gibt es noch weiße Flecken
Insbesondere im ländlichen Raum gibt es aber weiterhin unversorgte Gebiete und Haushalte. Um gerade dort auf Funklochjagd zu gehen, hat die Bundesregierung bereits im November letzten Jahres mit der Mobilfunkstrategie ein Maßnahmenpaket vorgestellt. Im Rahmen des heutigen 2. Mobilfunkgipfels wurde u.a. mit der Einigung auf die Eckpunkte der Mobilfunk-Förderung ein großer Schritt zur Umsetzung dieser Maßnahmen getan, so die Meinung der Teilnehmer.
"Ich will, dass niemand mehr durch das Netz fällt - mobiles surfen und telefonieren müssen immer und überall möglich sein. Und zwar schnell. Darum wollen wir künftig Unternehmen für den Mastenbau und dessen Anbindung fördern. Diese können den Mast dann den Mobilfunkanbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen - oder einfach gesagt, kostengünstig vermieten. Damit haben wir die Interessen aller Beteiligten ausgeglichen. Kombinieren wir dazu noch schnelle Genehmigungsverfahren von nur drei Monaten sowie transparente und neutrale Informationsangebote – schaffen wir gemeinsam besseres Netz in ganz Deutschland", bekundete Bundesminister Andreas Scheuer anlässlich des 2. Mobilfunkgipfels.
Dorothee Bär, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung: "Mir ist wichtig, dass man in Deutschland nicht nur flächendeckend telefonieren kann, sondern dass man unterwegs auch sein Smartphone und Apps nutzen kann. Dazu müssen Funklöcher endlich der Vergangenheit angehören. Ich freue mich, dass wir als Bund mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern dieses Ziel teilen und hier gemeinsam vorangehen."
"Um verbleibende Lücken bei der Mobilfunkversorgung zu schließen werden nun Netzbetreiber, Bundesnetzagentur, die geplante Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft, Länder und Kommunen eng zusammenarbeiten. Dabei sind schlanke Strukturen in der Organisation wichtig, damit der Bau der neuen Sender auch zeitnah beginnt", erklärte Thomas Jarzombek, Beauftragter des Bundeswirtschaftsministeriums für die Digitale Wirtschaft und Start-ups.
Bund fördert Erschließung von bis zu 5000 Mobilfunkstandorten
Unter anderem wurde im Rahmen des 2. Mobilfunkgipfels beschlossen, dass die Mobilfunknetzbetreiber stellen der Bundesnetzagentur und der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft bis 30. September.2020 Informationen darüber zur Verfügung stellen, welche GSM-Standorte für eine LTE-Erschließung zur Umsetzung von Verpflichtungen bzw. Zusagen sowie in weißen Flecken (kein mobiles Breitband verfügbar) nutzbar gemacht werden können.
Laut der anlässlich des 2. Mobilfunkgipfel veröffentlichten Erklärung wird der Bund für die zusätzlich erforderliche Erschließung von bis zu 5000 Mobilfunkstandorten mit rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ ohne Kofinanzierung durch die Länder und Kommunen dort fördern, wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau auch aufgrund von Versorgungsverpflichtungen oder Ausbauzusagen zeitnah nicht zu erwarten ist.
Die Mobilfunknetz-und Mobilfunkstandortbetreiber werden sich am Mobilfunkförderprogramm des Bundes sowie an existierenden Förderprogrammen der Länder unter Berücksichtigung der Versorgungsauflagen beteiligen.Die Abgrenzung von eigenwirtschaftlichem zu gefördertem Ausbau erfolgt über das Markterkundungsverfahren. Die Staffelung der Fördergebiete und Priorisierung erfolgt im Benehmen mit den Ländern und unter Berücksichtigung der Ausbauplanungen der MNB.
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes übernimmt Scharnierfunktion
Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes wird eine zentrale Scharnierfunktion übernehmen, eng mit den Marktteilnehmern, Ländern, Kommunen und der Bundesnetzagentur zusammenarbeiten und die Beteiligten im Förderverfahren entlasten. Bei der Standortsuche soll den Kommunen eine Schlüsselrolle zukommen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Zudem gelte es,alle Maßnahmen zu ergreifen, die den Mobilfunkausbau erleichtern und beschleunigen. Wie es heißt, werden sich Länder und Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich und unter Einbeziehung von best practices dafür einsetzen, dass:
geeignete Liegenschaften, Grundstücke und Infrastrukturen der öffentlichen Hand für den Mobilfunkausbau zur Verfügung gestellt und in 2020 in Abstimmung mit den zuständigen Stellen die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden,damit diese in einem Geoinformationssystem (GIS-Tool)des Bundes in geeigneter Weise verfügbar bzw. transparent gemacht werden können;
die Verfahren zur Genehmigung von Mobilfunkmasten beschleunigt werden. Ziel sei es, so die Erklärung, dass Anträge auf Genehmigung von Mobilfunkstandorten binnen einer Frist von drei Monaten nach der Vorlage vollständiger Antragsunterlagen beschieden werden. Eine Arbeitsgruppe der für den Vollzug des Bauplanungsrechts zuständigen Länder unter dem Vorsitz Thüringens und mit Beteiligung des Bundes wird Vollzugshinweise für die Errichtung von Mobilfunkanlagen in allen bauplanungsrechtlichen Bereichen vorlegen. Die Vollzugshinweise sollen bis September 2020 finalisiert werden und die Errichtung von Mobilfunkanlagen erleichtern;-die Kooperation aller Beteiligten beim Mobilfunkausbau an den Bahnstrecken intensiviert wird. Der Bund wird die nötige Umrüstung auf GSM-R mit 150 Millionen Euro unterstützen.
Angesichts der Tatsache, dass bei Teilen der Bevölkerung die Sorge bestehe, dass der Ausbau des Mobilfunknetzes und insbesondere des 5G-Netzes Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnte, wollen die Unterzeichner der Erklärung den Nutzen neuer Anwendungen sichtbar machen und zugleich mögliche Bedenken über gesundheitliche Auswirkungen aufgreifen.
Zur Gewährleistung des vorbeugenden Gesundheitsschutzes für den neuen Mobilfunkstandard 5G einschließlich der für spätere Ausbauschritte vorgesehenen neuen Frequenzbereiche seien die bestehenden Grenzwerte das Maß des Handelns. Bei Einhaltung dieser Grenzwerte, die durch das Standortbescheinigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sichergestellt werden,gelten Funkanlagen nach den national und international anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen als gesundheitlich unbedenklich. In der Praxis würden die Grenzwerte nicht nur jederzeit eingehalten, sondern in der Regel weit unterschritten.
Transparente und neutrale Aufklärung über Chancen und Risiken
Vor diesem Hintergrund wird der Bund in Kooperation und Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Wissenschaft eine Kommunikationsinitiative starten, deren Ziel darin besteht, transparent und neutral über die technischen Eigenschaften, die Anwendungsfelder und die Möglichkeiten der neuen Technik, aber auch über gesellschaftliche Auswirkungen und mögliche Risiken andererseits zu informieren
Laut Erklärung wird der Netzausbau unter Berücksichtigung der wissenschaftlich fundierten Grenzwerte konsequent vorangetrieben. Allen Unterzeichnern sei es ein Anliegen, so das Papier, das bestehende hohe Niveau des Gesundheitsschutzes in Bezug auf elektromagnetische Felder dauerhaft aufrecht zu erhalten. Die vor kurzem abgegebene Selbstverpflichtung der Netzbetreiber zum Thema „Kleinzellen“ zeige beispielhaft, wie dieser Wille in gemeinsames Handeln umgesetzt werden kann.